Qualifizierungsaufstieg
Der Qualifizierungsaufstieg gem. § 21 LVO (ehemals prüfungserleichterter Aufstieg) wird von Beamtinnen und Beamten nachgefragt, die den Zugang für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt erwerben möchten.
Sie können nach dem Lehrgang Tätigkeiten in vielen rechtlichen und wirtschaftlichen Bereichen einer Kommunalverwaltung wahrnehmen, angefangen von der gehobenen Sachbearbeitung bis hin zu einer Leitungsfunktion.
Der Lehrgang beginnt mit einem dreimonatigen Einstieg beim Studieninstitut. Hieran schließt sich eine Praxisphase von sieben Monaten an, in der die Teilnehmenden in ihrer Kommunalverwaltung eine Einweisung in Aufgaben der angestrebten Laufbahngruppe erhalten. Die Beamtin/der Beamte erhält hierüber eine Beurteilung. Wird die/der Teilnehmende mit mindestens „ausreichend“ beurteilt, nimmt sie/er am Aufstiegslehrgang beim Studieninstitut teil. Am Ende des Lehrgangs findet die schriftliche und mündliche Aufstiegsprüfung statt.
Beim Studieninstitut werden rechtliche Fächer unterrichtet wie z.B. Staatsrecht, Bürgerliches Recht sowie Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht, aber auch wirtschaftliche Fächer wie z.B. Kommunale Finanzwirtschaft und Verwaltungsmanagement.
Sie erwägen als Beamtin/Beamter einen Aufstieg in die Laufbahngruppe 2?
Informationen zur Zulassung zum Qualifizierungsaufstieg nach § 21 LVO erhalten Sie bei Ihrem Dienstherrn.
Beim Studieninstitut berät Sie Laura Göbel.