Qualifizierungsaufstieg

Der Qualifizierungs­aufstieg gem. § 21 LVO (ehemals prüfungs­erleichterter Aufstieg) wird von Beamtinnen und Beamten nachgefragt, die den Zugang für die Lauf­bahn­gruppe 2, erstes Einstiegs­amt erwerben möchten.
Sie können nach dem Lehrgang Tätig­keiten in vielen rechtlichen und wirtschaft­lichen Bereichen einer Kommunal­verwaltung wahr­nehmen, angefangen von der gehobenen Sach­bearbeitung bis hin zu einer Leitungs­funktion.

Der Lehr­gang beginnt mit einem drei­monatigen Einstieg beim Studien­institut. Hieran schließt sich eine Praxis­phase von sieben Monaten an, in der die Teil­nehmenden in ihrer Kommunal­verwaltung eine Ein­weisung in Aufgaben der angestrebten Lauf­bahn­gruppe erhalten. Die Beamtin/der Beamte erhält hierüber eine Beurteilung. Wird die/der Teil­nehmende mit mindestens „ausreichend“ beurteilt, nimmt sie/er am Aufstiegs­lehrgang beim Studien­institut teil. Am Ende des Lehrgangs findet die schriftliche und mündliche Aufstiegs­prüfung statt.

Beim Studien­institut werden rechtliche Fächer unterrichtet wie z.B. Staats­recht, Bürgerliches Recht sowie Allgemeines und Besonderes Verwaltungs­recht, aber auch wirtschaftliche Fächer wie z.B. Kommunale Finanz­wirtschaft und Verwaltungs­management.

Sie erwägen als Beamtin/Beamter einen Aufstieg in die Laufbahngruppe 2?

Informationen zur Zulassung zum Qualifizierungsaufstieg nach § 21 LVO erhalten Sie bei Ihrem Dienstherrn.

Beim Studieninstitut berät Sie Laura Göbel.