Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Diese Regelungen gelten für die Buchung von Fortbildungsplätzen, welche nicht über die Fortbildungskonten der Gesellschafterverwaltungen abgerechnet werden.

2. Anmeldungen
Die Anmeldung kann formlos unter Angabe der Seminarbezeichnung und der Rechnungsanschrift erfolgen. Mit der Anmeldung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Auftraggeber anerkannt. Ferner erklären Sie sich mit der Speicherung Ihrer Daten in unserer EDV-Anlage einverstanden. Sie gestatten uns, Sie ggf. auch per E-Mail oder Fax über aktuelle Entwicklungen zu informieren.

3. Zusagen und Absagen
Die Anmeldung wird von uns rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung bestätigt. Sollte eine Zusage nicht möglich sein, werden wir Sie darüber umgehend informieren.

4. Seminarabsage durch den Veranstalter
Leider kann es nicht ausgeschlossen werden, dass Seminare ausnahmsweise verlegt oder auch kurzfristig abgesagt werden müssen, beispielsweise wegen Erkrankung der:des Referent:in. Eine Haftung für Kosten, die dem Auftraggeber durch ausgefallene Seminare entstehen könnten, wird nicht übernommen.

5. Teilnahmeentgelt und Rechnungsstellung
Die Höhe der Teilnahmeentgelte ergibt sich aus der Seminarausschreibung. Sie wird Ihnen mit der Anmeldebestätigung noch einmal bestätigt.
Die Rechnung wird Ihnen zu Beginn der Veranstaltung zugeschickt. Der Rechnungsbetrag wird 30 Tage nach dem Rechnungsdatum fällig.

Können gemeldete Teilnehmer:innen nicht an der Veranstaltung teilnehmen, kann selbstverständlich ein:e Ersatzteilnehmer;in teilnehmen. Dies ist dem Studieninstitut umgehend mitzuteilen.

Eine Abmeldung ist bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Bei einer späteren Abmeldung entstehen bis einschließlich 15 Tage vor Seminarbeginn Kosten in Höhe von 50%, danach in Höhe von 100% des Teilnehmerentgeltes. Es besteht auch die Möglichkeit, kostenfrei eine Ersatzperson zu melden.


6. Umsatzsteuer
Der Rechnungsbetrag ist gemäß § 4 Nr. 21a UStG umsatzsteuerbefreit.

7. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Dortmund.

8. Inkrafttreten
Diese Regelungen treten ab dem 28.04.2023 in Kraft.